{"id":700,"date":"2017-02-01T12:12:30","date_gmt":"2017-02-01T11:12:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.lago-ev.de\/?page_id=700"},"modified":"2023-03-25T15:40:23","modified_gmt":"2023-03-25T14:40:23","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/lago-ev.de\/?page_id=700","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u201eSEEPOGO Festival\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Im Folgenden sind die&nbsp;allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kulturverein Lago Alfredo \u2013 Club kultureller Notwendigkeit e.V. aufgef\u00fchrt. Der Verein veranstaltet das SEEPOGO Festival sowie das SEEPOGO Warmup.<b><\/b><\/p>\n<ol>\n<li><strong>Geltung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<\/strong>\n<ol>\n<li>Diese AGB gelten zwischen dem Teilnehmer der oben genannten Veranstaltungen, nachfolgend \u201eBesucher\u201d genannt, und dem Kulturverein Lago Alfredo \u2013 Club kultureller Notwendigkeit e.V. als \u201eVeranstalter\u201c. Erg\u00e4nzend gelten die aktuellen Aush\u00e4nge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort sowie die aktuellen Hinweise auf der Website (www.seepogo.de) des Veranstalters.<\/li>\n<li>Das SEEPOGO Festival findet auf den ausgewiesenen Bereichen des Sport- und Freizeitgel\u00e4nde Lago Alfredo in Selters &#8211; M\u00fcnster statt (Veranstaltungsgel\u00e4nde).<\/li>\n<li>Mit dem Erwerb der Eintrittskarte stimmt der Besucher den nachfolgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen des Veranstalters zu. Die Regelungen dieser AGB gelten auch f\u00fcr Besucher, die eine Eintrittskarte \u00fcber eine Verlosung erhalten haben, auf der G\u00e4steliste stehen oder anderweitig vom Veranstalter freien Eintritt erhalten; diese Personen erkl\u00e4ren sich mit dem Betreten des Veranstaltungsgel\u00e4ndes mit den Regelungen dieser AGB einverstanden und werden ebenfalls Vertragspartner des Veranstalters.<\/li>\n<li>Beim Kauf von Eintrittskarten \u00fcber die Website des SEEPOGO Festivals (www.seepogo.de) gelten zus\u00e4tzlich die AGB des Ticketing Vertragspartners, verlinkt auf der jeweiligen Produktseite.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Kartenvorverkauf<\/strong>\n<ol>\n<li>Der Kartenvorverkauf findet ausschlie\u00dflich \u00fcber die vom Verein kommunizierten Vorverkaufsstellen statt (zu finden unter &#8222;www.seepogo.de\/tickets&#8220;). Weiterhin k\u00f6nnen Eintrittskarten \u00fcber die Website des SEEPOGO Festivals (zzgl. VVK-Geb\u00fchren) bestellt werden.<\/li>\n<li>Es wird ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass f\u00fcr Kaufvertr\u00e4ge f\u00fcr Eintrittskarten mit einem festgelegten Veranstaltungsdatum gem\u00e4\u00df \u00a7 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein 14-t\u00e4giges Widerrufsrecht besteht.<\/li>\n<li>Eintrittskarten sind nur f\u00fcr den aufgedruckten Zeitraum der Veranstaltung g\u00fcltig und berechtigen zum Besuch der Veranstaltung.<\/li>\n<li>Bei Verlust einer Eintrittskarte oder eines Einlassb\u00e4ndchens erfolgt kein Einlass. Gleiches gilt auch, wenn das vom Besucher vorgelegte Ticket nicht lesbar ist.<\/li>\n<li>Die Eintrittskarte ist vor dem erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgel\u00e4ndes \u00fcbertragbar. Mit der \u00dcbergabe der Eintrittskarte gehen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf den Eintrittskarteninhaber \u00fcber. F\u00fcr die \u00dcbertragung der Eintrittskarte anfallende Kosten sind vom K\u00e4ufer zu tragen.<\/li>\n<li>Der Eintrittskarteninhaber verpflichtet sich mit dem Kauf der Eintrittskarte, die Eintrittskarte ausschlie\u00dflich f\u00fcr private Zwecke zu nutzen.<\/li>\n<li>Der Erwerb der Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist generell unzul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Dem Erwerber der Eintrittskarte ist es untersagt, Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und\/oder kommerziell, d.h. mit Gewinn, zu ver\u00e4u\u00dfern.<\/li>\n<li>Der private Verkauf von Tickets zu einem h\u00f6heren Preis als dem auf dem Ticket aufgedruckten Preis ist nicht gestattet.<\/li>\n<li>Ein Gewinnspiel oder eine Verlosung von Tickets darf erst nach schriftlicher Erlaubnis durch den Veranstalter erfolgen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Anreise und Parken<\/strong>\n<ol>\n<li>Auf den Zufahrten und im Bereich des Sport- und Freizeitgel\u00e4nde Lago Alfredo sind vom Veranstalter Markierungen f\u00fcr Rettungswege angebracht. Die Rettungswege sind unter allen Umst\u00e4nden frei zu halten. Ebenso sind alle Fluchtwege und Notausg\u00e4nge auf dem gesamten Veranstaltungsgel\u00e4nde zu jeder Zeit frei zu halten.<\/li>\n<li>Das unbefugte Parken von Fahrzeugen auf dem Veranstaltungsgel\u00e4nde und im Bereich des Sport- und Freizeitgel\u00e4nde Lago Alfredo ist strengstens untersagt. Es gilt die Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Selters (Taunus).<\/li>\n<li>Die Nutzung des Parkangebotes durch den Veranstalter ist ausschlie\u00dflich Besuchern gestattet.<\/li>\n<li>Das Angebot eines Parkplatzes f\u00fcr mit dem Auto anreisende Besucher ist ein freiwilliges Angebot des Veranstalters mit begrenzter Kapazit\u00e4t. Auf Nutzung eines Parkplatzes besteht kein automatischer Anspruch durch Kauf der Eintrittskarte.<\/li>\n<li>Das Parken erfolgt grunds\u00e4tzlich auf eigene Gefahr. Den Hinweisen der Ordnungskr\u00e4fte muss Folge geleistet werden.<\/li>\n<li>Wege und Fl\u00e4chen sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch f\u00fcr die zur Verf\u00fcgung gestellte Einrichtungen. Aus hygienischen Gr\u00fcnden d\u00fcrfen Abw\u00e4sser nur in daf\u00fcr vorgesehene Ausg\u00fcsse entleert werden. Urinieren au\u00dferhalb der daf\u00fcr vorgesehenen Einrichtungen ist nicht gestattet. Die Verschmutzung von Gew\u00e4ssern ist untersagt. Mutwillige Besch\u00e4digungen von B\u00e4umen und Geh\u00f6lzgruppen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.<\/li>\n<li>Mitgebrachter M\u00fcll darf nur in daf\u00fcr vorgesehen Abfallbeh\u00e4ltern hinterlassen werden.<\/li>\n<li>Rauchen und offenes Feuer sind in den Waldgebieten, abseits der Wege und des Veranstaltungsgel\u00e4ndes, grunds\u00e4tzlich nicht gestattet.<\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">Das Aufstellen von Zelten, Pavillons und sonstigem Camping-Equipment ist auf dem Parkplatz nur in vom Veranstalter benannten Bereichen gestattet.<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Camping<\/strong>\n<ol>\n<li>Wildes Campen ist im Bereich des Sport- und Freizeitgel\u00e4nde Lago Alfredo nicht gestattet. Es gilt die Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Selters (Taunus).<\/li>\n<li>Die Bereitstellung eines Camping-Angebots durch den Veranstalter beschr\u00e4nkt sich auf den Bereich vorab bekanntgegebener Privatgel\u00e4nde.<\/li>\n<li><span style=\"font-weight: 400;\">Das Betreten des Campingplatzes und der Aufenthalt darauf ist ausschlie\u00dflich Besuchern mit einem Campingticket, in Kombination mit einer g\u00fcltigen Eintrittskarte, gestattet.<\/span><\/li>\n<li>Die Nutzung des Camping-Angebots ist ausschlie\u00dflich Besuchern gestattet. Der Veranstalter beh\u00e4lt sich vor, das Camping kostenpflichtig anzubieten. Auf Nutzung einer Campingm\u00f6glichkeit besteht kein automatischer Anspruch durch Kauf des Tickets.<\/li>\n<li>Eine Platzreservierung auf den f\u00fcr das Camping ausgewiesenen Fl\u00e4chen ist verboten. Den Anweisungen des Personals des Veranstalters zur Platzwahl ist Folge zu leisten.<\/li>\n<li>Das Aufstellen von Zelten ist nur im Bereich der ausgewiesenen Fl\u00e4chen gestattet. Rettungswege sind dauerhaft freizuhalten.<\/li>\n<li>Offenes Feuer und Grillen ist strengstens untersagt. Es d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich Campingkocher mit kleinen Kartuschen in angemessener Menge mitgebracht und genutzt werden.<\/li>\n<li>Nutzer des Camping-Angebots m\u00fcssen sich an die gesetzlich vorgeschriebene Nachtruhe halten. Lautes Verhalten nach 22 Uhr ist untersagt.<\/li>\n<li>Weiterhin gelten die Regelungen der Ziffer 3.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Einlass und Einlasskontrolle<\/strong>\n<ol>\n<li>Die Eintrittskarte muss am Eingang zur Entwertung vorgezeigt werden und wird dort in ein Einlassb\u00e4ndchen eingetauscht. Jede Person, die das Veranstaltungsgel\u00e4nde verl\u00e4sst, erh\u00e4lt nur mit dem Eintrittsb\u00e4ndchen wieder freien Zugang zum Veranstaltungsgel\u00e4nde. Zum erneuten Einlass muss das B\u00e4ndchen vorgezeigt werden.<\/li>\n<li>Der Aufenthalt ohne g\u00fcltige Eintrittskarte \/ g\u00fcltiges Einlassb\u00e4ndchen kann zur Anzeige gebracht werden.<\/li>\n<li>Entwertete Eintrittskarten berechtigten nicht mehr zum (Wieder-)Einlass. Das Einlassb\u00e4ndchen muss auf Verlangen am Einlass zum Veranstaltungsgel\u00e4nde vorgezeigt werden. Eine Weitergabe des Einlassb\u00e4ndchens ist nicht zul\u00e4ssig und f\u00fchrt zum Ausschluss des Besuchers von der der Veranstaltung. Durchtrennte Einlassb\u00e4ndchen verlieren ihre G\u00fcltigkeit.<\/li>\n<li>Kinder bis 12 Jahre erhalten freien Eintritt, sofern diese in Begleitung der Eltern (mit g\u00fcltiger Eintrittskarte) das Festival besuchen.<\/li>\n<li>Beim Betreten des Veranstaltungsgel\u00e4ndes k\u00f6nnen vom Ordnungspersonal Sicherheitskontrollen in Form von Leibes- und Taschenvisitationen vorgenommen werden. Besucher erkl\u00e4ren sich damit einverstanden.<\/li>\n<li>Dar\u00fcber hinaus beh\u00e4lt sich der Veranstalter vor, die Eintrittskontrolle gem\u00e4\u00df den aktuell geltenden Vorgaben zur Pandemie-\/ Epidemiebek\u00e4mpfung der Ordnungsbeh\u00f6rden zu gestalten. Der Besucher hat den damit verbundenen Nachweispflichten (z.B. Impf- \/ Negativnachweis) Folge zu leisten. Der Besucher gestattet dem Veranstalter angemessene Gesundheitskontrollen, gem\u00e4\u00df Vorgabe der Ordnungsbeh\u00f6rden, durchzuf\u00fchren.<\/li>\n<li>Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen R\u00fcckerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann einen wichtigen Grund darstellen.<\/li>\n<li>Im Rahmen seines Hausrechts beh\u00e4lt sich der Veranstalter vor, einem Besucher den Einlass zum Veranstaltungsgel\u00e4nde aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschlie\u00dfend, das Mitf\u00fchren von verbotenen Gegenst\u00e4nden, gem\u00e4\u00df Ziffer 6., ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat oder zur Schau stellt. Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund f\u00fcr die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalb\u00e4ndchen ihre G\u00fcltigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Jugendschutz<\/strong>\n<ol>\n<li>Auf dem gesamten Veranstaltungsgel\u00e4nde gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz.<\/li>\n<li>Kinder und Jugendliche im Alter bis 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person \u00fcber 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (\u00a7 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).<\/li>\n<li>Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuf\u00fchren und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen. Ein entsprechendes Formular hierf\u00fcr ist unter der Adresse \u201ehttp:\/\/www.lago-ev.de\/dokumente\u201c zu finden.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Verbotene Gegenst\u00e4nde<\/strong>\n<ol>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"2\"><span style=\"font-weight: 400;\">Das Mitbringen von Plastikflaschen, Kanistern, Glasbeh\u00e4ltern jeder Art, Dosen und\/oder sonstige Trinkbeh\u00e4ltern ist untersagt. Ausgenommen davon ist der Campingplatz. Auf dem Campingplatz k\u00f6nnen eigene Getr\u00e4nke und sonstige Verpflegung mitgebracht werden. Glasbeh\u00e4lter sind auch dort verboten.<\/span><\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"2\"><span style=\"font-weight: 400;\">Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Tiere\/Haustiere, Fackeln, pyrotechnische Gegenst\u00e4nde, Brandbeschleuniger, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Shirts von Bands mit rechter Gesinnung sowie gef\u00e4hrliche Gegenst\u00e4nde jeglicher Art sind auf dem gesamten Veranstaltungsgel\u00e4nde verboten. Dies betrifft weiterhin illegale Drogen, Auto- oder Motorradbatterien, Stromgeneratoren, \u00fcberdimensionierte Akku-Lautsprecher, Propangasflaschen sowie Trockeneis. Grunds\u00e4tzlich ist offenes Feuer verboten.<\/span><\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"2\"><span style=\"font-weight: 400;\">Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenst\u00e4nde vor\u00fcbergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Hausrecht; Verhaltensregeln; Fotografieren &amp; Filmen<\/strong>\n<ol>\n<li>Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausge\u00fcbt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.<\/li>\n<li>Besuchern ist es untersagt,\n<ol>\n<li>auf dem Veranstaltungsgel\u00e4nde verbotene Gegenst\u00e4nde (Ziff. 6) mitzuf\u00fchren,&nbsp;<\/li>\n<li>k\u00f6rperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszu\u00fcben,&nbsp;<\/li>\n<li>Gegenst\u00e4nde auf die B\u00fchne oder andere Besucher zu werfen,&nbsp;<\/li>\n<li>au\u00dferhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,&nbsp;<\/li>\n<li>bauliche Anlagen, W\u00e4nde, Sachen etc. zu bemalen, zu bespr\u00fchen oder zu beschmutzen,&nbsp;<\/li>\n<li>ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbema\u00dfnahmen durchzuf\u00fchren. Werbema\u00dfnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion eines Unternehmens oder einer Marke, das Verteilen oder Pr\u00e4sentieren von politischen oder religi\u00f6sen Inhalten gleich in welcher Form (z. B. auf Flugbl\u00e4ttern, Bannern, Schildern etc.) sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenst\u00e4nden sind auf dem gesamten Veranstaltungsgel\u00e4nde grunds\u00e4tzlich untersagt.<\/li>\n<li>Ein gewerbsm\u00e4\u00dfiges Sammeln von Pfandbeh\u00e4ltern ist untersagt.<\/li>\n<li>Bereiche und R\u00e4ume zu betreten, die f\u00fcr Besucher nicht freigegeben sind, und auf die B\u00fchnen, Zelte, Traversen oder \u00e4hnliches zu klettern.<\/li>\n<li>ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmeger\u00e4te, die nach ihrer Ausstattung, Art und Gr\u00f6\u00dfe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen, auf dem Veranstaltungsgel\u00e4nde mitzuf\u00fchren. Fotografieren f\u00fcr den privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Pers\u00f6nlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Ver\u00f6ffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten. Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Missbrauch strafrechtlich verfolgt werden kann. Im Falle von Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen, insbesondere bei Ver\u00f6ffentlichung von Aufnahmen von auftretenden Musikerinnen und Musikern im Internet, lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem\u00e4\u00df Ziffer 5 ff., 6 ff., 7 ff. und 8 ff. versto\u00dfen, kann der Veranstalter vom Veranstaltungsgel\u00e4nde verweisen und Hausverbot erteilen.<\/li>\n<li>Begeht ein Besucher auf einer Veranstaltung des Veranstalters eine Straftat (z. B. Drogenhandel, K\u00f6rperverletzung, Diebstahl, sexuelle N\u00f6tigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung vom Veranstaltungsgel\u00e4nde verwiesen und der Polizei \u00fcbergeben und angezeigt.<\/li>\n<li>Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verlieren die Eintrittskarte oder das Einlassb\u00e4ndchen ihre G\u00fcltigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verst\u00f6\u00dft, ist dem Veranstalter f\u00fcr den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Absage oder Abbruch einer Veranstaltung<\/strong>\n<ol>\n<li>Der Veranstalter beh\u00e4lt sich das Recht vor, den Veranstaltungstermin zu verlegen oder Programm\u00e4nderungen vorzunehmen. In diesem Fall hat der Erwerber keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.<\/li>\n<li>Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung im Freien statt. Besteht durch die Durchf\u00fchrung der Veranstaltung aufgrund von besonderen Wetterbedingungen, Naturereignissen oder anderen Umst\u00e4nden, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, eine Gefahr f\u00fcr Personen (insb. Besucher, K\u00fcnstler, Helfer) und Wertgegenst\u00e4nde, so ist der Veranstalter berechtigt, das Festival zu unterbrechen, und \u2013 sofern zur Gefahrenabwendung erforderlich \u2013 auch abzubrechen. Im Falle eines solchen Ausfalls bestehen keine Anspr\u00fcche auf R\u00fcckerstattung des Eintrittspreises oder Schadensersatz.<\/li>\n<li>Bei Absage der Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn oder bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund beh\u00f6rdlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung bestehen ebenfalls keine R\u00fcckverg\u00fctungs- oder Schadensersatzanspr\u00fcche, es sei denn, dem Veranstalter kann hierbei Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorgeworfen werden.<\/li>\n<li>Bei Absage der Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn aus Gr\u00fcnden, die der Veranstalter zu verantworten hat (Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit), hat der Besucher einen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises zum Kaufpreis ohne Vorverkaufsgeb\u00fchren.<\/li>\n<li>Aus Sicherheitsgr\u00fcnden kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Veranstaltungsgel\u00e4ndes vor\u00fcbergehend oder vollst\u00e4ndig r\u00e4umen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise R\u00fcckerstattung des Kartenpreises begr\u00fcndet. Den diesbez\u00fcglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen ist unmittelbar Folge zu leisten.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Programmgestaltung und -\u00e4nderungen<\/strong>\n<ol>\n<li>Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietung der gebuchten K\u00fcnstler\/innen.<\/li>\n<li>Es kann kurzfristig zu Programm\u00e4nderungen kommen. Bei Verhinderung oder Absage des Auftritts einzelner K\u00fcnstler bem\u00fcht sich der Veranstalter um angemessenen Ersatz. Versp\u00e4tungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. \u00c4nderungen werden vom Veranstalter unverz\u00fcglich bekannt gegeben. Anspr\u00fcche auf R\u00fcckverg\u00fctung des Eintrittspreises oder Schadensersatz bestehen in diesem Fall nur, wenn der Veranstalter die Verhinderung oder Absage vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt hat.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Lebensmittel &amp; Getr\u00e4nke<\/strong>\n<ol>\n<li>Das Mitbringen von eigenen Speisen\/Getr\u00e4nken oder Lebensmitteln, Hartverpackungen und K\u00fchltaschen sind auf dem Veranstaltungsgel\u00e4nde grunds\u00e4tzlich verboten. Der Veranstalter kann hiervon Ausnahmen machen, die vorab bekanntgegeben werden.<\/li>\n<li>Auf Geschirr und Becher zur Ausgabe von Speisen oder Getr\u00e4nken kann der Veranstalter ein Pfand erheben. Dieses wird nur bei unversehrter R\u00fcckgabe des Bechers \/ des Geschirrs zur\u00fcckgezahlt.<\/li>\n<li>Wenn Speisen oder Getr\u00e4nke bei Gastronomen auf dem Festivalgel\u00e4nde oder Campinggel\u00e4nde, die nicht identisch mit dem Veranstalter sind, gekauft werden, besteht eine vertragliche Beziehung bez\u00fcglich dieser Speisen oder Getr\u00e4nke ausschlie\u00dflich zu diesem Gastronomen.<\/li>\n<li>Der Besucher kann sich grunds\u00e4tzlich auf dem Parkplatz durch selbst mitgebrachte Speisen und Getr\u00e4nke versorgen. Im Weiteren gelten die Regelungen der Ziffern 3 ff., 4 ff. und 7 ff.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Gesundheitsbeeintr\u00e4chtigungen durch Lautst\u00e4rke und Tanz<\/strong>\n<ol>\n<li>Bei Konzerten kann aufgrund der Lautst\u00e4rke Gefahr von m\u00f6glichen H\u00f6r- und Gesundheitssch\u00e4den bestehen. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung f\u00fcr H\u00f6r- oder Gesundheitssch\u00e4den ab und haftet hierf\u00fcr nur, wenn ihm oder einem seiner Erf\u00fcllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last gelegt wird. Die Absperrungen an der B\u00fchne sind zu beachten. Ein Geh\u00f6rschutz wird allgemein dringend empfohlen und ist beim Veranstalter (i.d.R. an der Bonkasse) erh\u00e4ltlich.<\/li>\n<li>Bei Konzerten kann es im Bereich zwischen B\u00fchne und Technikzelt (FOH) zu dem in der Punk-Hardcoreszene bekannten &#8222;Pogo- Tanz\u201c kommen. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung f\u00fcr Gesundheitssch\u00e4den ab, die durch solche Tanzeinlagen entstehen k\u00f6nnen und \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Sach- und K\u00f6rpersch\u00e4den. Die sogenannten &#8222;Wall of Death&#8220; oder &#8222;Circle Pit&#8220; sind aufgrund des hohen Verletzungsrisikos verboten, auch hier lehnt der Veranstalter jegliche Verantwortung f\u00fcr Gesundheitssch\u00e4den ab.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Haftung des Veranstalters<\/strong>\n<ol>\n<li>Die Haftung des Veranstalters f\u00fcr Sch\u00e4den gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die der Veranstalter vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt hat, in F\u00e4llen von (einfacher) Fahrl\u00e4ssigkeit des Veranstalters f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit beruhen, sowie f\u00fcr die einfach fahrl\u00e4ssige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages erst erm\u00f6glichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf.<br \/>\nIn den F\u00e4llen einfach fahrl\u00e4ssiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters \u2013 mit Ausnahme von Sch\u00e4den an Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit \u2013 auf den vertragstypischen, f\u00fcr den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters f\u00fcr Sch\u00e4den ausgeschlossen, die ausschlie\u00dflich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.<br \/>\nDie vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen gelten auch f\u00fcr die Haftung des Veranstalters f\u00fcr seine Organe, Mitglieder und Erf\u00fcllungsgehilfen sowie die pers\u00f6nliche Haftung der Organe, Mitglieder und Erf\u00fcllungsgehilfen des Veranstalters.<\/li>\n<li>Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr verlorengegangene oder gestohlene Gegenst\u00e4nde.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Recht am eigenen Bild<\/strong>\n<ol>\n<li>Der Veranstalter ist berechtigt, Bildaufnahmen von den Besuchern zu machen und diese zu ver\u00f6ffentlichen.<\/li>\n<li>Der Besucher stimmt der unentgeltlichen Verwendung des Bild- und Videomaterials im Zusammenhang mit seinem eigenen Bild zu. Die Verwertung der Bilder erfolgt ausschlie\u00dflich im Zusammenhang und der Vermarktung der Veranstaltungen des Vereins. Eine Ver\u00f6ffentlichung erfolgt auf allen Medien, insbesondere durch die digitale Verbreitung von Bild- und Videomaterial \u00fcber das Internet.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Sonstiges<\/strong>\n<ol>\n<li>F\u00fcr Zahlungen auf dem Veranstaltungsgel\u00e4nde (beispielsweise f\u00fcr Speisen, Getr\u00e4nke, Merchandise- Artikel) k\u00f6nnen vom Veranstalter Wertmarken als Bargeldersatz eingesetzt werden. Den Gegenwert der Wertmarken in Euro weist der Veranstalter vor Ort aus. Wertmarken k\u00f6nnen bis zum Ende der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgel\u00e4nde zur\u00fcckgetauscht werden, Auszahlungen finden ausschlie\u00dflich bar in Euro statt. Bei Verlust werden keine Wertmarken erstattet.<\/li>\n<li>Bei Fragen, Reklamationen, Beanstandungen, Unklarheiten oder sonstigen Anregungen, wenden sich Besucher bitte vor Veranstaltungsbeginn per Mail an den Kulturverein Lago Alfredo \u2013 Club kultureller Notwendigkeit e.V.: info [at] lago-ev.de<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Schlussbestimmung<\/strong>\n<ol>\n<li>Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht.<\/li>\n<li>Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nicht rechtswirksam sind oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bedingungen nicht ber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Der Veranstalter beh\u00e4lt sich vor, die AGB jederzeit zu \u00e4ndern.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">&nbsp;<\/li>\n<\/ol>\n<p>Selters, M\u00e4rz 2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u201eSEEPOGO Festival\u201c Im Folgenden sind die&nbsp;allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kulturverein Lago Alfredo \u2013 Club kultureller Notwendigkeit e.V. aufgef\u00fchrt. 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